| Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
1. Angebote:
Alle Angebote sind freibleibend. Ein Kaufvertrag gilt erst dann als zustande gekom-men, wenn die Annahme der Bestellung von uns schriftlich bestätigt worden ist. Geschäftsvereinbarungen durch Telefon, Telegramm oder Vertreter bedürfen einer schriftlichen Bestätigung.
2. Preise:
Die Preise verstehen sich ab Fabrik in EURO, wenn keine andere Valuta vereinbart ist. Die Preisangaben sind für uns unverbindlich, soweit der Käufer die Ware als Wiederverkäufer bestellt. Es gelten dann die am Tage der Lieferung gültigen Preise.
3. Verpackung:
Die Verpackung erfolgt nach unserer Wahl. Angaben über Maße und Gewichte der Verpackungsstücke werden von uns nach bestem Wissen gemacht.
4. Versand und Frachten:
Der Versand erfolgt ab Fabrik auf Rechnung und Gefahr des Käufers unbeschadet einer etwa auf Wunsch und für Rechnung des Käufers von uns abgeschlossenen Transportversicherung. Für Bruch, Beschädigung oder Verlust auf dem Transport-weg wird nicht gehaftet.
5. Lieferzeiten und Lieferverzug:
Die Lieferfristen sind unverbindlich, soweit sie nicht durch schriftliche Bestätigung unsererseits ausdrücklich zugesagt sind. Überschreiten wir verbindlich zugesagte Fristen, so hat der Käufer das Recht, uns schriftliche Nachfrist von 4 Wochen zu setzen und nach Fristablauf vom Vertrage zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche aus Lieferverzug sind ausgeschlossen: insbesondere stehen dem Käufer Schadensersatzansprüche wegen eines etwaigen mittelbaren oder unmittelbaren Schadens nicht zu. Der Käufer ist jedoch verpflichtet, etwa bereits von uns gefertigte Teilmengen zu den vereinbarten Bedingungen abzunehmen.
6. Auftragsmenge:
Sie wird nach Möglichkeit eingehalten. Abweichungen von + 10% sind zulässig, da solche aus technischen Gründen nicht immer vermieden werden können.
7. Toleranzen:
Sie liegen im allgemeinen innerhalb der handelsüblichen Abweichungen. Für eich-fähige Ausführung werden die Vorschriften der P.T.B. zugrunde gelegt. Eine Gewähr für amtliche Fichung wird aber nicht übernommen. Bei amtlich geeichten Ausfüh-rungen wird die Einhaltung der Eichvorschriften durch den Eichstempel beglaubigt. Bei Ausführungen mit Fabrik-Prüfschein wird von uns für die Einhaltung der auf dem Fabrikprüfschein vermerkten Fehlergrenzen Gewahr geleistet.
8. Muster und Vorlagen:
Für uns übersandte Muster und Vorlagen leisten wir im Falle von Verlust, Beschädi-gung oder Bruch keinen Ersatz.
9. Klischees, Schablonen, Dias, Stempel, Formen, Werkzeuge:
a) Die Kosten für die Bereitstellung, Beschaffung, Herstellung oder Änderung von Klischees, Schablonen, Dias, Stempel, Formen und Werkzeuge für Sonderanferti-gungen trägt der Käufer.
b) Die Schuldverpflichtung des Käufers entsteht bei Bestellung dieser Teile. Diese Teile bleiben auch nach Bezahlung der Entgelte durch den Käufer Eigentum von uns.
c) Wir verpflichten uns, Klischees, Schablonen, Dias, etc., deren Kosten der Käufer ganz oder teilweise getragen oder uns zur Verfügung gestellt hat, nur zur Ausführung von Bestellungen des Käufers zu verwenden. Wir verpflichten uns weiterhin, jedes solche Klischee etc. bis zum natürlichen Verschleiß für die Er-füllung weiterer Kauf-verträge mit dem Käufer bereitzuhalten. Diese Verpflichtungen erlöschen, wenn inner-halb von 1 Jahr nach der letzten Lieferung keine Bestellungen mehr erfolgen.
10. Außergewöhnliche Ereignisse:
Wird die Herstellung oder Lieferung verkaufter Ware durch höhere Gewalt (Krieg, Streiks, Aussperrung, Feuer) etc. unmöglich gemacht, sind wir für die Dauer der Be-hinderung und ihrer Nachwirkungen von der Lieferung entbunden bzw. haben wir das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Der Eintritt solcher Ereignisse wird dem Käufer mitgeteilt. Bereits angefertigte Teilmengen müssen vom Käufer zu den verein-barten Bedingungen abgenommen werden.
11. Gewährleistung:
11.1. Mängelrügen wegen offensichtlicher Mängel sind innerhalb 7 Tagen nach Lie-ferung, solche wegen nicht offensichtlicher Mängel innerhalb 7 Tagen nach ihrer Entdeckung uns gegenüber mittels eingeschriebenen Briefes zu erheben. Für Mängel, welche nicht innerhalb dieser Frist oder erst nach Eingriffen Dritter an der Sache gerügt werden, ist jede Haftung unsererseits ausgeschlossen.
11.2. Die Gewährleistung beschränkt sich auf Ersatzlieferung oder Nachbesserung. Kommen wir nicht innerhalb 3 Wochen nach Eingang der schriftlichen Mängelrüge der Erfüllung unserer Gewährleistungsverpflichtungen nach, oder schlägt die Er-füllung der Gewährleistungsverpflichtungen fehl, so stehen dem Käufer die gesetz-lichen Gewährleistungsrechte mit Ausnahme des Anspruchs auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu.
11.3. Ausgeschlossen ist auf jeden Fall eine Ersatzpflicht unsererseits wegen aller Schäden, die Folge der mangelhaften Lieferung oder der mangelhaften Erfüllung der Gewährleistungsverpflichtungen sind, oder die im Zusammenhang mit der Lieferung oder der mangelhaften Erfüllung der Gewährleistungsverpflichtungen von uns oder unseren Hilfspersonen verursacht werden. Dies gilt nicht, wenn wir oder unsere Hilfspersonen den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben.
11.4. Waren, die als mindere Qualität oder als Sonderposten ausdrücklich verkauft werden, unterliegen nicht der Regelung des Absatzes 11. Ziffer 1 und 2 der Ge-schäftsbedingungen.
12. Eigentumsvorbehalt:
Alle gelieferten Waren bleiben auch in verarbeitetem Zustand bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen unser Eigentum. Die Ware darf nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterveräußert werden. An Stelle der uns gehörenden Ware tritt bei Weiterveräußerung der Anspruch gegen den Drittabnehmer, ohne daß es dazu einer ausdrücklichen Abtretung der Forderung an uns bedarf. Der Käufer hat uns etwaige Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware sofort mitzuteilen.
13. Teillieferung:
Jede abgenommene Teillieferung gilt in Bezug auf Berechnung und Bezahlung, jedoch nicht hinsichtlich des Eigen-tumsvorbehaltes als besonderes Geschäft.
14. Zahlungsbedingungen:
Rechnungen sind zahlbar innerhalb 8 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2% Skonto oder innerhalb 30 Tagen dato Faktura rein netto Kasse. Wechsel und Schecks werden unter Vorbehalt des Einganges angenommen. Bei Zielüberschreitungen sind wir berechtigt, 1% Verzugszinsen pro Monat zu berechnen.
15. Zahlungsverzug und Vertragsverletzungen:
Zahlungsverzug oder sonstige Vertragsverletzungen gaben uns nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten oder Schaden-ersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
16. Erfüllungsort und Gerichtsstand:
16.1. Erfüllungsort für beide Parteien ist 97892 Kreuzwertheim; dies gilt auch für Scheck- und Wechselverbindlichkeiten.
16.2. Als Gerichtsstand wird für folgende Sonderfälle ebenfalls das für den Erfüll-ungsort dem jeweiligen Streitwert nach zuständige Gericht vereinbart: Amtsgericht Wertheim/Main oder Landgericht Mosbach
16.2a) Wenn beide Parteien Vollkaufleute, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen sind;
16.2b) Wenn der Käufer seinen allgemeinen Gerichtsstand im Ausland hat oder nach Vertragsabschluß in das Ausland verlegt oder zum Zeitpunkt der Klageerhebung unauffindbar ist.
17. Auf alle durch den Kaufvertrag begründeten Rechtsverhältnisse findet ausschließlich das deutsche Recht Anwendung.
Scheiber GmbH Thermometer-Barometer-Fabrik
D-97892 Kreuzwertheim/Main Kreuzstraße 8 Postfach 1210
Telefon 09342-6521 |